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19.
Kanalisation
5 Jahre ist es her, da hat das Thema Zentrale
oder dezentrale Abwasserbeseitigung den Wahlkampf bestimmt. Mit
der CDU-Ratsmehrheit wurde viele Gebiete zu Kanalgebieten
ernannt, einige auch zu Flächen mit dezentraler Entsorgung. Da
der Landkreis den Beschlüssen der Gemeinde nur z.T. gefolgt ist,
besteht für viele BewohnerInnen immer noch Unklarheit mit der Folge,
dass sie ihre Dreikammergruben nicht sanieren können. Wir setzen
uns daher dafür folgendes ein:
- Für diejenigen Flächen, die der Landkreis
nicht kanalisieren will, wird ein Satzungsbeschluß dezentrale
Abwasserbeseitigung gefasst. Dies sind die Ortsteile Tostedt
Süd (Im Fall), Wüstenhöfen, Heidenau Ende
Mühlenstraße, Hoinkenbostel, Kampen und Schillingsbostel.
Damit besteht für die Bewohner endlich Klarheit und sie können
ihre Anlagen umweltverträglicher umbauen.
- Für die Orte Welle, Handeloh und Otter,
die der Landkreis an einen Abwasserkanal anschließen möchte,
wird durch eine sogenannte qualifizierte Satzung festgelegt,
wie sich verschiedene Formen der Abwasserbeseitigung ergänzen.
Damit wollen wir für die Bewohner eine kostengünstige und
umweltgerechte Lösung erreichen.
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