Bündnis 90/Die Grünen - Ortsverband Tostedt

Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2001

 
 

20. ‚illegale‘ Wohngebiete

Im Bereich der Samtgemeinde Tostedt liegen mindestens 13 Flächen, in denen insgesamt über 600 Bürgerinnen und Bürger wohnen, deren Wohnrecht jedoch formal nicht besteht. Hierbei handelt es sich einerseits um Waldsiedlungen - wie in Teilen von Neddernhof - in die sich die Menschen zunächst wegen der Bombardierungen Hamburgs geflüchtet haben und sich dort allmählich eine Existenz aufgebaut haben und zum zweiten um Wochenendhausgebiete — wie am Pferdekopf (Büsenbachtal) oder Auf der Horst (Kakenstorf) - , in denen jetzt aber unter Verletzung des Baurechts Dauerwohnsitze angemeldet worden sind. In der Vergangenheit ist das Problem des illegalen Wohnens von behördlicher Seite bewußt übersehen worden, z.T. wurden die Bürger geradezu ermuntert, gegen bestehende Gesetze zu verstoßen. Der Landkreis Harburg hat erst vor kurzem mit dem Sozialministerium einen Leitfaden zur Umwandlung der ungenehmigten Wohngebiete erarbeitet, der das Problem der Wochenendhausgebiete allerdings ausklammert. Diese Umwandlung wird die Gemeinden und die Samtgemeinde Tostedt noch einige Zeit beschäftigen, weil die Rechtslage kompliziert ist und eine 'gerechte' Lösung nicht leicht zu finden ist. Die entscheidenden Fragen dabei sind, welche illegalen Bauten oder Anbauten der Vergangenheit noch legalisiert werden können und wie die Landschaftsverträglichkeit der Bebauung sicher gestellt werden kann.

Unsere Ziele bei den anstehenden Entscheidungen sind:

  • Mit rechtskräftigen B-Plänen soll das dauerhafte Wohnen in den Gebieten ermöglicht werden.
  • Die B-Pläne sollen den aktuellen Zustand festschreiben, um den Waldcharakter der Gebiete zu erhalten und keine weitere Zersiedlung der Landschaft zu gestatten.
  • Eingriffe in Natur- und Landschaft, wie sie sich nach dem Naturschutzrecht ergeben, sollen ausgeglichen werden.
  • Die Grundeigentümer müssen ggf. auf ihr Recht auf eine öffentliche Erschließung vertraglich verzichten.
  • Die Regelungen sind für alle Gebiete nach einer einheitlichen Systematik zu treffen.

Hinsichtlich der Vorgehensweise wollen wir, dass unter Beteiligung aller Betroffenen (Bürgergemeinschaften, Gemeinde, Samtgemeinde, Landkreis) die neuen Bebauungs- und Flächennutzungspläne erarbeitet werden. Nur wenn der Landkreis die Festsetzungen in Zukunft auch überwacht, macht die Legalisierung Sinn !

 
 
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